Zur Entstehungsgeschichte:

Der maßgebliche Impuls zur Gründung des Fördervereins Grimmelshausenfreunde e.V. ging von den im Jahr 1976 durchgeführten Feierlichkeiten zum Gedenken an den 300. Todestag Grimmelshausens in Renchen aus. Wissenschaftler aus aller Welt, zeitgenössische Schriftsteller von hohem Rang, wie zum Beispiel Günter Grass und Golo Mann,  bis hin zum damaligen Ministerpräsidenten Filbinger kamen nach Renchen. Sie machten mit ihren Reden und ihrer Anwesenheit erneut bewusst, welch großen „Sohn“ die Stadt in der Person des Barockdichters Johann Jakob von Grimmelshausen einst als Schultheiß hatte. Das große "Grimmelshausen-Fieber" brach aus. Der Förderverein Grimmelshausenfreunde und schließlich auch die Stiftung Grimmelshausen-Archiv wurden gegründet.

 

Die Satzung des Vereins zählt u.a. folgende Ziele auf:

  • Betrieb des Simplicissimus-Hauses
  • Erhaltung und Erweiterung des Grimmelshausenarchivs, schwerpunktmäßig mit folgenden Themen
  • Grimmelshausen
  • Bauernkriege (Renchener Vertrag)
  • Ignaz Heim (Komponist)
  • Amand Goegg, Finanzminister der  badischen Revolutionsregierung 1848/49
  • Vermögensausstattung der Stiftung Grimmelshausenarchiv

 

Mitglieder des Vereins erhalten jährlich eine Jahresgabe. Die letzte Jahresgabe war zum Beispiel die in modernem Deutsch abgefasste neue Ausgabe des „Abentheuerlichen Simplicissimus“ von Reinhard Kaiser. Der Mitgliedsbeitrag beläuft sich auf jährlich auf 25 € für Einzelpersonen und 100 € für Institutionen. Daneben besteht die Möglichkeit eine zeitlose Mitgliedschaft zu erwerben. Der Mindestbeitrag hierfür liegt für Einzelpersonen bei 500 € und für Institutionen bei 2000 €. Der Verein ist gemeinnützig, d.h. Mitgliedsbeiträge steuerlich geltend gemacht werden können.

 

In der Mitgliederversammlung am 05.12.2017 wurde die Satzung neu gefasst und der Vereinsname geändert auf:

Grimmelshausenfreunde e.V.

 

Der derzeitige Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

1. Vorsitzender         Klaus Brodbeck

2. Vorsitzender         Heinz Schäfer

 

Vereinssatzung 05.12.2017